Wissenswertes aus unserem Unternehmen
Elektronische Nachweis-Führung ab 01.04.2010 |
Ab dem 01. April 2010 wird die elektronische Form der Nachweisführung für alle Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger, die gefährliche Abfälle entsorgen und die hierüber Nachweise und Register zu führen haben, zur Pflicht. Informationen zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren erhalten Sie bei uns – rufen Sie einfach die Nummer 04793/4218-13 an oder schreiben Sie eine E-Mail an s(dot)degenhardt(at)proentsorga(dot)de
Unser geschultes Team meldet sich bei Ihnen umgehend. Alles haben wir für Sie vorbereitet, damit es für Sie einfach wie möglich sein wird.
zurück
